Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für die ersten Sprechstunden und die Probatorik (Probesitzungen und Diagnostik) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung ohne Antragstellung.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Gesundheitskarte mit.
Die psychotherapeutische Behandlung wird von der GKV ebenfalls übernommen, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt und ein entsprechender Antrag bei der Krankenversicherung gestellt und befürwortet wurde.
Private Krankenversicherung
In der Regel werden von den meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung erstattet. Die Regelungen für die Kostenübernahme sind individuell vertragsabhängig. Sie können gerne schon vor dem Erstkontakt Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung/Beihilfestelle halten und entsprechende Unterlagen anfordern. So entstehen Ihnen keine langen Wartezeiten.
Selbstzahler
Unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus können Sie natürlich jederzeit eine psychotherapeutische Behandlung auf Selbstzahlerbasis bei uns durchführen.
Wir orientieren uns dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).